Moderationsrichtlinie — Fahrzüg AI
Professioneller Arbeitsentwurf – finale Prüfung durch qualifizierte Schweizer Rechtsberatung vor öffentlichem Launch empfohlen.
Stand: 23.08.2026
1. Meldung
Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann ein Inserat oder ein Konto über die Meldefunktion melden.
2. Prüfung
Eingehende Meldungen werden geprüft. Die Prüfung stützt sich auf deterministische Signale (z. B. Meldevolumen, gemeldete Inhaltsmerkmale) sowie auf manuelle Durchsicht durch Fahrzüg.
3. Keine automatische Betrugsfeststellung
Ein automatisiertes Signal allein führt zu keiner automatischen Feststellung von Betrug oder einer automatischen Sperrung. Jede endgültige Massnahme wird durch eine verantwortliche Person entschieden.
4. Pausierung und Korrekturaufforderung
Je nach Ergebnis der Prüfung kann ein Inserat pausiert oder die inserierende Person zu einer Korrektur aufgefordert werden.
5. Kontosperrung
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann ein Konto vorübergehend gesperrt werden. Eine gesperrte Person wird von der Anmeldung ausgeschlossen, behält jedoch Zugang zu wesentlichen Datenschutz- und Rechtsinformationen.
6. Erneute Prüfung
Nach einer Korrektur kann eine erneute Prüfung des betroffenen Inserats verlangt werden.
7. Einspruch
Gegen eine Moderationsmassnahme kann über den angegebenen Kontaktweg Einspruch erhoben werden.
8. Keine Zusicherung einer Bearbeitungsfrist
Es wird keine feste Bearbeitungsfrist für Meldungen oder Einsprüche zugesichert.
9. Vertraulichkeit interner Vermerke
Interne Bearbeitungsvermerke zu einem Moderationsfall sind vertraulich und werden nicht gegenüber der gemeldeten oder meldenden Person offengelegt.